Hallo zusammen Nun haben wir schon so oft über die neue Tierschutzverordnung diskutiert und es wurden alle möglichen Zahlen genannt. Wenn ich nachlesen gehe beim BVET, hab ich aber leider immer noch Schwierigkeiten. Ich möchte gern auf meiner HP einen Auszug aus der neuen Tierschutzverordnung veröffentlichen, damit man leichter nachlesen kann, was nun tatsächlich Sache ist. Aber ich brauch eure Hilfe, damit ich keinen Mist schreibe, weil ich da doch ziemlich unsicher bin, wie ich das interpretieren muss. http://www.admin.ch/ch/d/sr/455_1/app2.html Ich habe mal die Tabelle abkopiert und alles rausgeworfen, was mit Meeris nichts zu tun hat. Damit wirds hoffentlich schon mal etwas übersichtlicher. Hier als Bild: Nun bitte ich euch um Mithilfe. Was genau heisst das nun also? Bei Aussengehege steht 2 m2 Fläche. Damit ist dann wohl die Mindestfläche gemeint, auch für lediglich zwei Tiere. Wieviel zusätzlicher Platz für jedes weitere Tier erforderlich ist, ist nicht explizit erwähnt, aber da hats ja das kleine a), das besagt, dass die Fläche im gleichen Verhältnis zu vergrössern sei für zusätzliche Tiere. Das wäre dann also pro zusätzlichem Tier 1 m2 mehr, nach meiner Rechnung. Die Angaben fürs Innengehege sind weiter rechts zu finden (wieso, weiss ich eigentlich nicht). Da steht dann 0.5 m3 - nicht m2, nein, m3. Also Volumen, nicht Grundfläche. Hä? Und noch weiter hinten 0,2 irgendwas, ich nehme mal an, das wären dann m2 pro weiteres Tier. Die besonderen Bestimmungen wurden ja offenbar korrigiert, seit wir hier zum ersten Mal über diese Tabelle gesprochen haben. Damals stand da ja noch etwas von Klettermöglichkeiten, worauf manche Journalisten prompt geschrieben haben, Meeris müssten am Gehege hochklettern können. Bitte helft mir lesen! Danke jetzt schon Gruss Gabi
Das was du da reinkopiert hat ist keine korrekte Tabelle, sondern eine verschobene. Deshalb stehen nicht die richtigen Angaben unter dem richtigen Titel. http://www.admin.ch/ch/d/sr/4/455.1.de.pdf Da siehst du die korrekte, richtig untereinander angeordnet, und dann ist sie nämlich schon klar. d, f, g steht vorne 2 steht unter Anzahl, d.h. die angegebene Fläche gilt für zwei Tiere. Bei Aussengehege steht unter Fläche nur ein Strich (keine Angabe) und unter Volumen ebenfalls. Die 0.5 stehen dann unter Fläche Innengehege (nämlich 0.5 m2 für zwei Tiere). Bei Volumen hats wiederum einen Strich. Dann nochmals einen Strich bei Angaben Aussen für jedes weitere Tier, die 0.2 steht dann bei Innen für jedes weitere Tier. Das ist alles identisch mit dem was schon immer war - bis auf den Druckfehler hinten bei den besonderen Anforderungen. Da stand nämlich 3) 9) in der Version vom Sommer (und eins davon ist die Klettermöglichkeit, Wortlaut habe ich grad nicht vor mir), es muss aber heissen 39) für geeignete Einstreu Alles klar?!? Gruss Priska
Hallo Gabi Da verstehe ich Dich, dass Du da Fragen hast, das macht ja so keinen Sinn. Schau mal, ich habe in der pdf Version dieselbe Seite gefunden - siehe Anhang - da ist es viel klarer....ich denke die haben ein Problem mit der Darstellung auf ihrer Seite bei der Tabelle. Ich hoffe dies hilft. Herzliche Grüsse Maya PS: da war Priska wieder mal schneller.... *gg*
frage auf seite 99 steht ja die tabelle. 0.5 pro tier für die ersten beiden ? sonst wäre ja ein 100er käfig immer noch gut für zwei meeris :Ohje:
Vielen Dank für die Aufklärung, Hirsi und Priska! Aha, ich hab halt die HTML-Version angeschaut, weils beim pdf ja quer ist und ich das auf dem Bildschirm so nicht lesen konnte. Jetzt weiss ich zwar etwas mehr, bin aber auch ein wenig enttäuscht. Ich hab mich doch schon gefreut, dass per Gesetz ein Aussengehege mindestens 2 qm gross sein müsse... Nun ja. Es wird ja vielleicht eines Tages mal wieder eine Gesetzesüberarbeitung geben. Und vielleicht wird dann auch mal reglementiert, wieviel Platz die Meeris draussen haben müssen. Bis dahin ist es wohl völlig okay, wenn man sie draussen zu zweit in einem grossen Kaninchenstall hält (Wannengrösse 70 x 80 cm entspricht ja leider bereits 0,5 qm). Und ich dachte, diese Zeiten wären jetzt endlich vorbei.... Bis dahin werde ich wohl meine Meeris weiterhin nicht nach dem Buchstaben des Gesetzes platzieren, sondern nach meinen eigenen Vorstellungen. Denn die sind doch ein bisschen anders. Und ich werde wohl drauf verzichten, diese Mindestanforderungen auf meiner HP irgendwo zu publizieren, da könnten sonst völlig falsche Schlüsse gezogen werden. Liebe Grüsse Gabi
0.5 m2 gilt für die ersten zwei Tiere - 100er Käfig geht nur, wenn er auch wirklich 50 cm tief ist - meist sind es nur etwa 45 cm... Gruss Priska