Hallo Zusammen Wir haben seit März diesen Jahres 5 Meerschweinschen ( 4 Weibchen und einen kastrat) aus dem Tierheim. Um den Tieren ein schönes Leben in Aussenhaltung zu gewährleisten haben wir ein Gehege mit den Massen 2x4meter und 1meter hoch gebaut. Als wir letzten Sonntag im Garten sassen hat uns unser Nachbar angesprochen das ihn die Meerschweinchen stören und wir das Gehege an einen anderen Standort Stellen müssen. Laut Gesetzt machen wir uns anscheinen Strafbar da ich keine Baubewilligung für das Gehege habe. Also hab ich mal tief geschluckt und meinem Nachbarn versichert mich um die Sache zu kümmern und die Rechtsgrundlage zu klähren. Leider hab ich diesbezüglich nichts schlaues gefunden. Jetzt meine Frage an euch. Mein Gehege steht auf der Grundstückgrenze ist wie gesagt 2x4Meter und 1 Meter hoch. Kennt sich jemand mit den Bauvorschriften im Kanton TG Stadt Steckborn aus und kann mir weiter helfen? Bitte um Antwort! Bin voll verzweifelt. Grüsse Sally
Hallo! Am besten fragst du auf der Gemeinde - denn solche Regelungen sind nicht nur kantonal verschieden, sondern teilweise auch von Gemeinde zu Gemeinde. Meines Wissens braucht es in der Regel keine Baubewilligung für ein Gehege, das nur 1 m hoch ist. Aber auf der Grenze stehen darf es ziemlich sicher nicht - die ist heilig, und selbst Pflanzen brauchen Abstand... Gruss Priska
Hallo Sally und willkommen im Forum! Hm, auf der Grundstücksgrenze darf es sicher nicht stehen, da braucht es immer einen bestimmen Abstand, aber wie gross der in Steckborn sein muss, weiss ich nicht. Wie Priska schon geschrieben hat, erkundigst du dich am bestem auf dem Bauamt deiner Wohngemeinde. Bei grösseren Problemen müsstest du eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen, beispielsweise die Hotline des Beobachters - www.beobachter.ch/beratung . Viel Glück! Liebe Grüsse Claudia
hi, also wir hatten auch so ein tamtam wegen dem bauen. Unser Gehege ist jetzt genau 1 Meter hoch, das braucht bei uns keine Bewilligung (was aber nicht heisst, dass es bei euch auch so ist). Der Grenzabstand muss bei uns mindestens 0.5 Meter sein, wenn es nicht über 1 Meter hoch ist. Zuvor hatten wir ein Dach gemacht, welches knapp 2 Meter hoch war, dafür hätten wir aber min. 2.5 Meter Abstand halten müssen. Ich würde auf dem Bauamt der Gemeinde nachfragen und es dir schriftlich geben lassen, dass es so sein darf. Liebe Grüsse