Wer weiss es genau....SKN Kurs

Dieses Thema im Forum "Andere Tiere" wurde erstellt von Albinoigel, 18. Oktober 2012.

  1. Albinoigel

    Albinoigel VIP-User VIP

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    1.301
    Hallo Zusammen

    Vielleicht ist hier jemand, der genaustens Bescheid weiss, wegen dem SKN Kurs.
    Leider hört man überall etwas Anderes.

    Wenn ich richtig informiert bin, brauchen nur 1. Hundehalter den Theoriekurs!?
    Spielt es eine Rolle, wie lange der letzte Hund zurück liegt? Mein Mann und ich hatten einen Hund, auf der Gemeinde war er aber nur auf eine Person gemeldet und auch auf Anis. Sind wir trotzdem beide keine 1. Hundehalter mehr?

    Wo wird geprüft, ob diese Kurse gemacht wurden??

    Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
    Liebs Grüessli

    Renate im Hundefieber
     
  2. Teres

    Teres Erfahrener Benutzer

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    148
    Hallo
    Ich habe meinen ersten Hund seit 9 Jahren. er ist auf meinen Mann gemeldet. Bei unserem Zweithund und nun dritthund muss ich nur den Praxis-Teil machen. Wichtig ist, dass derjenige als Besitzer eingetragen wird, der auch die Kurse macht. Der Theorie-Teil sollte ja vor dem Hundekauf gemacht werden. Die Gemeinden akzeptieren aber auch, dass man angemeldet ist für den theoriekurs, wenn man den Hund kauft (was aber keinen Sinn macht, da man am Theoriekurs auch eingies über den Hundekauf und Vorbereitungen dazu lernen sollte). Ob man den Kurs gemacht hat, wird von der Gemeinde überprüft. Und das wird meist sehr ernst genommen. Man muss dann den Heimtierpass oder Impfbüchli mit dem SKN-Papier auf die Gemeinde bringen. Dazu wird man schriftlich aufgefordert. Wenn man einen Hund auf der Gemeinde neu anmeldet, werden da die Papiere verlangt und kopiert. Wie lange der Abstand vom verstorbenen und dem neuen Hund höchstens sein darf damit man keinen Theoriekurs machen muss, weiss ich nicht. Könnte auch von Kanton zu Kanton anders sein. Hast du danach gegoogelt? Als Hundetrainer für den SKN-Praxiskurs kann ich dir die Leute von Certodog empfehlen. Ich habe und lerne viel neues über die Hundeerziehung. Es hat sich in den letzten jahren vieles zu Guten geändert und es gibt einige neue Erkenntnisse. Es gibt aber leider immer noch SKN-Abnehmer die vom alten schlag sind und mit längst überholten Mitteln arbeiten. Ach ja für den Praxisteil hast du ein Jahr Zeit. Im Kanton Zürich muss man eine Welpenschule besuchen und ab einer gewissen Grösse auch Junghundekurs, der kann dann mit dem sKN-Kurs kombiniert werden. bei uns im Aargau ist Welpen- und JunghundeKurs nicht obligatorisch. Auf der website von der Stiftung für das Tier im Recht sollten die kantonalen bestimmungen zu finden sein.
    Ich hoffe, ich konnt dir behilflich sein.
    Viel Freude mit dem neuen Familienmitglied.
    Gruss von Teres:schme:
     
  3. Crazy

    Crazy Prominenter Benutzer

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    Hallo Renate

    Wer nicht nachweislich einen Hund gehalten hat, gilt als Ersthundehalter/-in. Nicht ausreichend ist es,
    wenn irgendwann einmal ein Hund in der Familie war – dies ist kein Nachweis, dass der Hund von einer
    Person selbst gehalten wurde. Im Einzelfall entscheiden die Vollzugsstellen (kantonalen Veterinärämter),
    welche Nachweise sie anerkennen, wenn eine Registrierung bei ANIS nicht nachgewiesen werden kann.
    Das Gleiche gilt für Personen, die nie einen Hund auf ihren Namen (sondern zum Beispiel auf den Namen
    des Ex-Partners) registriert hatten: Wenn sie nicht nachweisen können, dass sie einen Hund auf ihren
    Namen gehalten haben, gelten sie als Ersthundehalter!


    Und wollt ihr beide den Hund ausführen, alleine meine ich.. ja dann müsst Du und dein Mann den SKN machen.

    Für die Betreuung eines Hundes verantwortlich ist der Halter oder die Halterin des Hundes.
    Wer einen Hund erwirbt oder länger als drei Monate übernimmt, dies innerhalb von 10 Tagen bei der Hunderegistrierungsstelle
    ANIS melden muss, ist in der Regel die bei ANIS registrierte Person der Halter.
    mehrere Personen registriert, gelten sie gemeinsam als Halter – da sie auch zusammen verantwortlich
    sind, muss jeder der eingetragenen Personen den Sachkundenachweis erbringen – nach Ablegen des
    Kurses bekommt jeder einen Sachkundenachweis auf seinen Namen ausgestellt.

    Die Kontrolle, ob ein/e Hundehalter/-in seinen Pflichten nachkommt, erfolgt über die kantonalen Veterinärämter
    – dort muss auch im Einzelfall geprüft werden, welche Nachweise als ausreichend angesehen werden.
    Manche Kantone haben den Beizug der Gemeinden für diese Kontrolle festgelegt.

    Aber um es genau zu wissen, frag doch in deinem Kanton die Veterinärämter, die können dir bestimmt genauer erklären, wie das ist. ;-)
     
  4. Crazy

    Crazy Prominenter Benutzer

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    Thurgau
    P:S Was ich vergesen habe zu schreiben..:ohnein::korb:

    Also, der von euch beiden bei Anis gemeldet war als Hundehalter, der muss den Theoriekurs nicht mehr machen!
    Und der noch nieh als Hundehalter gemeldet war, muss beide Kurse machen.