An alle die Onlineshops betreiben... wir hatten uns wegen des Johanniskrauts mit Swissmedic in Verbindung gesetzt, da Johanniskraut ja ein "arzneimittel" ist... da wir selber im Wiesenzauber Johanniskraut hatten, wollte ich wissen ob dies auch wirklich zulässig ist. Uns es stellte sich heraus, Johannis(brot)kraut darf NICHT als Ergänzungsfutter verkauft werden!!! Weswegen wir nun unseren Wiesenzauber selber zusammenmischen und einfach das Johannisbrotkraut weglassen! Wer das Mail von Swissmedic gerne sehen würde, soll sich via Mail bei mir melden! LG Manu
Dann misst aber die swissmedic mit zwei verschiedenen Massen. Denn im Fressnapf und Qualipet verkaufen die ja auch Zusatzfutter oder Futtermischungen bei welchen es Johannisbrot usw drin hat. Ich glaube mich zu erinnern das auch die Firma Schweizer eine solche Mischung verkauft in diesen beiden Läden. Warum dürfen es die dann? Die andere Frage wäre dann auch, dass es viele Pflanzen gibt die als Arznei verwendet werden kann und einfach so verkauft werden, sogar in jedem Coop oder Migros in der Kräuterabteilung wo es Oregano und Salbei und dergleichen hat. Ich finde das von Swissmedic etwas spitzfindig und übertrieben. Oder kann es mir jemand erklären warum? Neugierige Grüsse Susanne
da machst du ja ein totales durcheinander. johannisbrot(baum) hat mit johanniskraut nicht das geringste zu tun. um was davon gehts jetzt bei dir? kraut oder brot? und wozu hat sich swissmedic geäussert?
hallo manu jetzt bin ich aber schön erschrocken und musste sofort telefonieren. also johanniskraut ist als heilmittel deklariert johannisbrot aber nicht. eine detailiste findest du hier diese ist für lebensmittel jedoch der liste hier diese liste ist aber schon älter und es wird demnächst eine neue erscheinen die ähnlich ausfallen dürfte wie die erste. es gibt auch vorschriften was man schreiben darf und was nicht die findest du hier in dieser tabelle sind nicht erlaubte begriffe zum thema heilanpreisung bei futter und ergänzungsfuttermittel. wenn du interesse hast an weiteren oder weitergrehenden informationen darfst mich gerne anrufen die tel nummer findest du hier viel spass beim lesen
Johanniskraut! Sorry... hätte das wohl nicht vor der Zahnarzt-OP schreiben sollen sondern nachher... es geht im Johanniskraut (im "normalen" Wiesenzauber enthalten.)!!! und das hat Swissmedic geschrieben... ich musste schriftlich anfragen, da das ja auch verbindlich sein muss! Telefonisch ging nicht! "Johanniskraut ist eine Heilpflanze, die nur in (zugelassenen) Arzneimitteln in Verkehr gebracht werden darf. Weitere Angaben hierzu finden Sie unter http://www.swissmedic.ch/marktueberwachung/00662/index.html?lang=de Unter dem Titel "Präparate für Tiere" befindet sich die Liste "Einstufung pflanzlicher Stoffe und Zubereitungen als Tierarzneimittel oder als Futtermittel", der Sie entnehmen können, wie die gebräuchlichsten Pflanzen einzustufen sind. " Nun kann jeder daraus machen was er will... ich habe auf jedenfall meine Antwort bekommen! LG Manu
frag doch mal bei swissmedic nach wie da aussieht http://www.meerschweinchen-shop.ch/shop/artikel.php?artikel=64&kategorie=16&&name=Echinacea 100g
hallo susanne wir befassen uns ja immer wieder mit dieser "was darf man was darf man nicht" es gibt die arzneimittelzulassung swissmedic dann gibt es die futtermittelzulassungsstelle agroscope. jeder der futtermittel in den verkauf bringt muss sich hier registrieren lassen und bekommet dann eine nummer meeris.ch hat zum beispiel CH 22987. Agroscope ist unsere kontrollstelle die die richtlinien bekannt gibt was wie wo drinn sein darf. hier wird auch genau festegelegt was eine heilmittelanpreisung ist und was nicht. in den von mir geposteten links findest du die besagten kräuter und pflanzen die verboten sind. es gibt aber auch da wieder vernufts ansichten mische ich in eine kräutermischung 1% sonnenhut rein hat das keine medizinische wirkung. es ist eine vielfälltige angelegenheit sehr spannend und komplex. swissmedic hat in diesem fall recht. der verkauf von jahanniskraut ist nicht gestattet.
Ich hatte mit dem Johanniskraut auch gleich nachgefragt wegen dem Echinacea... das sei kein Problem, teilten die mir mit... Sorry dass ich einen Durcheinander gemacht hatte... bin eben noch nicht ganz hergestellt... Aber eben, Johanniskrautverkauf ist definitiv nicht gestattet. Wir haben aus dem Grund den Wiesenzauber selber gemischt, und einfach kein Johanniskraut mehr reingetan. Und dann hat sich das mit dem Johanniskraut ins Sortiment aufnehmen erledigt... LG eine etwas lädierte Manu
Kann bitte jemand den Titel ändern? Anstatt Johannisbrot, Johanniskraut schreiben? Damit die Verwirrung nicht mehr so gross ist... DANKE
Na das find ich ja bekloppt, fast jedes Kraut ist in irgendeiner Form ein gutes Arzneimittel, es gibt soooooo viele Kräuter die bei allem möglichen helfen! Das is doch totaler Quatsch, versteh ich wirklich nich, komische Regel...
hallo manu hast du das schriftlich? ich möchte schon lange echinacea anbieten aber es wurde mir immer mitgeteilt dass dies nicht erlaubt sei
Nein, diese Info habe ich am Telefon bekommen, die wegen dem Johanniskraut hingegen nicht! Manchmal habe ich das Gefühl das kommt drauf an wen man da am Telefon hat! Sorry, aber schriftlich habe ich das nicht! Aber das gibt es doch auch im Laden zu kaufen, oder?
normalerweise nur in drogerien. auf der liste der verbotenen futtermittel stehts drauf johanniskraut und vieles mehr